Steuerreform: Gleittarif

Im Rahmen einer Einkommen- und Lohnsteuerreform sollte der Steuertarif grundlegend umgestellt werden:

Es wird ein „stufenloser Tarif“ eingeführt, das heißt, die Progressionsstufen werden vollkommen „glatt“. Bis zu einem steuerfreien Sockelbetrag von ca. 10.000 EUR (etwa im Bereich der Mindestsicherung) beträgt der Durchschnittsteuersatz 0%, ab einer Obergrenze von ca. 100.000 EUR dann (theoretisch) 44%. Dazwischen steigt der Durchschnittsteuersatz prinzipiell stufenlos linear an (allerdings so, dass der höchste implizite Grenzsteuersatz mit 44% limitiert wird und daher der Durchschnittssteuersatz sich ab einem bestimmten Betrag langsam an den theoretischen höchsten Durchschnittssteuersatz annähert). Es kommt dadurch zu einer Entlastung mittlerer Einkommen (zwischen ca. 20.000 EUR und 45.000 EUR, je nach genauer Ausgestaltung). So gehören alle Progressionssprünge der Vergangenheit an, das System ist transparent und fair. Der Eingangssteuersatz beginnt bereits bei 0% und weist keine plötzlichen Sprünge auf. Die Berechnung des Steuerbetrags ist IT-unterstützt dadurch auch nicht schwieriger als bei den derzeitigen einzelnen Progressionssprüngen.