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Gleittarif: ein Entwurf

Eine Steuerreform muss sich in erster Linie auf den Steuertarif der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer konzentrieren. Das Problem des derzeitigen Tarifs ist der “Mittelstandsbuckel”, also die Tatsache, dass mittlere Einkommen überproportional belastet werden. Dies resultiert aus pragmatischen Gründen daraus, dass der Großteil der Steuerpflichtigen in diese Gruppe fällt, daher kommt der größte Teil des Aufkommens von dort. Eine wirksame Entlastung verursacht daher auch jedenfalls signifikante Steuerausfälle (schätzungsweise je nach Spezifikation bzw. “Glättung” zwischen 4 und 7 Mrd. EUR). Eine sinnvolle Tarifreform bezieht sich dabei auf das Jahreseinkommen – Sonderregelungen (Sechstelbegünstigung, allgemeiner Gewinnfreibetrag, Werbungskostenpauschale,…) müssen in den neuen Tarif eingerechnet werden und entfallen daher. Das macht die Berechnung der Steuer einfacher und transparenter. Der Tarif ist dann vollkommen “glatt” – es gibt also keine Progressionssprünge mehr. Der Eingangssteuersatz beginnt daher schon bei 0,0001% und steigt dann allmählich an. Geringe und mittlere Einkommen werden entlastet. Anbei ein erster Versuch einer konkreten Spezifikation des Gleittarifs, der lediglich als Illustration gemeint ist um zu zeigen, dass ein derartiger Tarif prinzipiell umsetzbar wäre bei nennenswerter Entlastung des Mittelstandes und mittelfristig realistischen budgetären Mehrbelastungen. Link: Gleittarif Beschreibung v200

Steuerreform: Gleittarif

Im Rahmen einer Einkommen- und Lohnsteuerreform sollte der Steuertarif grundlegend umgestellt werden:

Es wird ein „stufenloser Tarif“ eingeführt, das heißt, die Progressionsstufen werden vollkommen „glatt“. Bis zu einem steuerfreien Sockelbetrag von ca. 10.000 EUR (etwa im Bereich der Mindestsicherung) beträgt der Durchschnittsteuersatz 0%, ab einer Obergrenze von ca. 100.000 EUR dann (theoretisch) 44%. Dazwischen steigt der Durchschnittsteuersatz prinzipiell stufenlos linear an (allerdings so, dass der höchste implizite Grenzsteuersatz mit 44% limitiert wird und daher der Durchschnittssteuersatz sich ab einem bestimmten Betrag langsam an den theoretischen höchsten Durchschnittssteuersatz annähert). Es kommt dadurch zu einer Entlastung mittlerer Einkommen (zwischen ca. 20.000 EUR und 45.000 EUR, je nach genauer Ausgestaltung). So gehören alle Progressionssprünge der Vergangenheit an, das System ist transparent und fair. Der Eingangssteuersatz beginnt bereits bei 0% und weist keine plötzlichen Sprünge auf. Die Berechnung des Steuerbetrags ist IT-unterstützt dadurch auch nicht schwieriger als bei den derzeitigen einzelnen Progressionssprüngen.